Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht sind wir durch ständige Fortbildung für alle vielfältigen Rechtsprobleme des Individualarbeitsrecht stets auf dem aktuellen Stand. Wir betreuen auf diesem Rechtsgebiet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Mit dem Sprichwort „Arbeit ist das halbe Leben“ wird auf einen wichtigen Grundgedanken der Menschheit angesprochen: Das Arbeitsverhältnis hat in so gut wie allen Fällen eine existenzielle Bedeutung für Sie als Arbeitnehmer. Insofern ist es besonders wichtig, bei Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis schnell und interessengerecht beraten zu werden.
Beim Thema Abmahnung, Kündigung, Arbeitszeugnis, Abfindung oder Aufhebungsvertrag etc. ist vorherige Beratung besonders wichtig. Dies vermeidet Stress und häufig genug auch Kosten. Deshalb ist es sinnvoll, uns rechtzeitig einzuschalten, um z.B. sicherzustellen, dass eine ausgesprochene Kündigung auch wirksam erklärt worden ist. Das gleiche gilt für eine ggfs. unberechtigte Kündigung seitens des Arbeitsgebers.
Im Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung ist es erforderlich, uns schnellstmöglich zu kontaktieren. In diesen Fällen ist im Regelfall nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zulässig. Versäumen Sie diese Frist nicht, sonst gilt die Kündigung als rechtswirksam!
Mietrecht
Mietrechtlich beraten wir sowohl Mieter als auch Vermieter bei ihren Problemen mit der anderen Mietpartei, sowohl bei Wohn- als auch bei Geschäftsräumen.
Bei der Durchsetzung oder Abwehr sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Insbesondere wenn es um die Kündigung des Mietverhältnisses, Mängeln der Mietwohnung, Mietminderung, Mietkaution, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungen oder Betriebskostenabrechnungen geht, sollten sie sich kompetent beraten lassen.
Darüber hinaus prüfen wir auch gerne ihren derzeitigen Mietvertrag und bearbeiten diesen, so dass er mit der aktuellen Rechtsprechung in Einklang steht. Falls sie noch keinen Mietvertrag haben oder einen rechtlich einwandfreien Mietvertrag benötigen, entwerfen wir Ihnen natürlich auch einen Vertrag, welcher ihren individuellen Vorstellungen entspricht.
Verkehrsrecht
Im Bereich des Verkehrsrecht bearbeiten wir sowohl das Verkehrszivilrecht, als auch das Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.
Unter das Verkehrszivilrecht fällt vor allem die Verkehrsunfallabwicklung. Wir bearbeiten und setzen ihren Schadensersatzanspruch ggs. mit Schmerzensgeldforderungen durch. Dabei gehen wir schnell, kompetent und unbürokratisch gegen den Halter, den Fahrer und / oder die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vor, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Nach einem Verkehrsunfall sollten sie sich möglichst umgehend mit uns in Kontakt setzen, denn erfahrungsgemäß nimmt die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners regelmäßig schon kurze Zeit nach dem Unfall Kontakt mit Ihnen auf und verspricht Ihnen eine schnelle und einfache Schadenregulierung. Tatsächlich aber soll auf diese Weise nur verhindert werden, dass Sie einen Rechtsanwalt einschalten und so womöglich höhere, aber berechtigte, Ersatzansprüche geltend machen als die Versicherung zu regulieren bereit ist. Um Ihnen insoweit schnell zur Hilfe kommen zu können, vereinbaren wir gerne kurzfristig einen Termin.
Natürlich unterstützen wir Sie auch in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeitsangelegenheiten. Wenn sie eine Straftat wie z.B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis oder auch „nur“ eine Ordnungswidrigkeit wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Telefonieren im Auto begangen haben sollten.
Setzen sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir geben Ihnen gerne einen Termin!




