Zwischenzeitlich konnte in Kooperation mit den beiden Kollegen erreicht werden, dass aus den o.g. Abmahnungen keine weiteren Rechte mehr gegen die Mandanten der Kanzlei abgeleitet werden.
Die zeitlich und fachlich umfangreiche Tätigkeit führte so zu einem Erfolg. Insbesondere konnte auf diesem Wege für die Mandanten erreicht werden, dass die hohen Anwaltskosten der Gegenseite und ggfs. Schadensersatz- und Vertragsstrafenzahlungen vermieden werden.




